Linzgau Alpakas/Jürgen Pfeifer
Auf dem Bühl 6, 88605 Sauldorf
Unser Ziel ist es, dass Sie bei uns ein paar schöne Stunden erleben und dass Ihnen der Besuch bei uns und unseren Tieren noch lange positiv in Erinnerung bleibt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und die Sicherheit für Mensch und Tier sicher zu stellen, sind jedoch auch ein paar Regeln notwendig. Wir bitten Sie deshalb um sorgfältige Lektüre und Beachtung dieser AGB.
11) Spaziergänge/Erlebnisse mit Alpakas/Fotoshooting /Teambuilding
Termine müssen immer im voraus vereinbart werden und sind bei Vereinbarung bindend.
Die Kosten sind im Online-Shop bzw. in der Beschreibung aufgeführt oder wird schriftlich vereinbart. Die Bezahlung richtet sich nach der Buchung und erfolgt sofort bei Online-Buchungen/-Bestellungen. Ansonsten Vorauskasse oder vor Ort. Fälligkeit der Zahlung: vor Antritt. Gutscheine/Tickets müssen zu den Terminen mitgebracht werden. Keine Rückerstattung bei Nicht-Antritt oder Abbruch.
Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten/Erziehungsbeauftragten ein Alpaka am Halfter führen. Erst ab 7 Jahren darf ein Alpaka geführt werden, aber nur mit Hilfe des Erziehungsberechtigten/-Erziehungsbeauftragten. Empfohlenes Alter: ab 12 Jahre. Kinder ohne Alpaka laufen an der Hand der Begleitperson ohne Alpaka mit.
Geschlossene Gruppen/Einzeltouren: Diese Tour ist erst ab 5 gebuchten Alpakas möglich. Weiterhin kann eine Einzeltour von 1 bis zu 5 Personen ab 175 Euro gebucht werden.
Die Sicherheit für unsere Teilnehmer*innen liegt uns sehr am Herzen, besonders die für die Kleinen. Bitte halten Sie sich an die Anweisungen von Linzgau Alpakas. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Erziehungsberechtigten und/oder Erziehungsbeauftragten.
Jeder der ein Tier führen will (Kinder/Jugendliche/Erwachsene), muss in der Lage sein, ein Tier sicher zu führen. Bitte achten Sie bei Themenwanderungen auf die Altersangabe.
Kinderwagen nur mit Voranmeldung, wir empfehlen eine Trage. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Kleidung, Ausrüstung, etc. Den Anweisungen von Linzgau Alpakas ist Folge zu leisten. Hof und Weiden sind nicht öffentlich und nur mit Erlaubnis zu betreten. Teilnahme und Aufenthalt bei Linzgau Alpakas ist auf eigene Gefahr.
Das Fotografieren während der Spaziergänge/Erlebnisse/Teambuilding ist für alle Teilnehmer erlaubt. Mit der Buchung/Teilnahme geben Sie ihr Einverständnis dazu.
Linzgau Alpakas behält sich vor, Termine aus Gründen von Krankheit, schlechten Wetterbedingungen und Corona-Einschränkungen abzusagen bzw. zu verschieben.
Mit der Anmeldung/Buchung/Antritt erklären Sie sich einverstanden mit unseren AGBs.
Für Gutscheine gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, derzeit 3 Jahre. Datumsgebundene Tickets gelten nur für das angegebene Datum.
Für Fotoshootings gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, derzeit 3 Jahre. Zur besseren Planbarkeit bitten wir Sie innerhalb eines Jahres einen Termin dafür zu vereinbaren.
12) Alpaka Patenschaft
Durch die Übernahme der Alpaka Patenschaft erwirbt der Pate/Patin (Privatperson) kein Verfügungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht an dem Tier. Verstirbt das ausgewählte Tier während der Dauer der Patenschaft oder wird es von der Linzgau Alpakas abgegeben, so geht die Patenschaft auf ein anderes Tier über. Dieses kann aus den jeweilig dann Verfügbaren gewählt werden. Die Alpaka-Patenschaft ist auf ein Jahr begrenzt, sie beginnt mit dem Bestelldatum und endet automatisch nach 1 Jahr.
Die DemTIERzuLIEBE Patenschaft ist für alle, die die Linzgau Alpakas rein finanziell in ihrer artgerechten Haltung, Pflege und Fütterung unterstützen möchten. Wenn Sie es wünschen, als Pate/Patin veröffentlicht zu werden (Vorname + 1. Buchstabe des Nachnamens) geben Sie uns bitte einen Hinweis auf der Bestellung. Es sind keine Gutscheine/Leistungen inklusive.
Die MitTIERaufTOUR Patenschaft ist für alle, die die Linzgau Alpakas finanziell in ihrer artgerechten Haltung, Pflege und Fütterung unterstützen möchten und gleichzeitig noch gemeinsame Zeit mit dem auserwählten Tier erleben möchte. Wenn Sie die Patenschaft verschenken möchten, geben Sie bitte folgende Angaben unter Bemerkungen an: – Vor- und Zuname des Paten/Patin – Adresse – Kinder ab 10 Jahre. Als Dankeschön erhalten Sie mit dieser Patenschaft: – 1 Patenschaftsurkunde – 1 Gutschein für einen Alpakaspaziergang mit dem Patentier (in einer offenen Gruppe). Dazu können Sie eine Begleitperson mitbringen. Bei Kinder von 10-13 Jahre muss diese Begleitperson ein Erziehungsberechtigte/r oder Erziehungsbeauftragte/r sein. Die Begleitperson ist ohne Tier. Wenn die Begleitperson auch ein Tier buchen möchte, ist dies mit Voranmeldung zum Sonderpreis von 25 Euro möglich. Am Tag des Alpaka-Spaziergangs können Sie in aller Ruhe eine halbe Stunde bevor die Tour los geht Ihr Patentier kennenlernen. Und im Anschluss der Tour können Sie sich noch eine halbe Stunde mit Picknick-Decke auf die Weide setzen. Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. Nicht eingelöste Gutscheine im Zeitraum des Patenschaftsjahres verfallen.
Die aufgeführten inklusiven Gutscheine/Leistungen sind abschließend. Es können keine weiteren Besuche wahrgenommen werden. Es gelten unsere AGBs, insbesondere Punkt 11.
§ 1 Vertragsgrundlagen
Mit dem Besuch bei uns und dem Kontakt mit unseren Tieren, werden von Ihnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Diese Vertragsbedingungen gelten für die Alpaka-Spaziergänge/Alpaka-Touren/Alpaka-Wanderungen/Alpaka-Fotoshootings und Erlebnisse, für den Aufenthalt in unseren Einrichtungen sowie bei dem Kontakt mit unseren Tieren auch außerhalb unseres Geländes. Für die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen, auch zu unseren ausländischen Gästen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§1.1 Vertragspartner
Vertragspartner ist auf der einen Seite Linzgau Alpakas als Institution. Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen und ähnlichen Besuchergruppen ist unser Vertragspartner die jeweilige Institution.
§1.2 Vertragsverhältnis
Durch den Besuch bei uns kommt ein Benutzungsvertrag zwischen dem Gast und uns zu Stande. Das gesamte Benutzungsverhältnis zwischen Ihnen und uns bestimmt sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen sowie den nachfolgenden Bedingungen und nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren eigene Geschäftsbedingungen für uns keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn Sie uns mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben. Wenn wir Minderjährigen den Zugang zu unseren Einrichtungen gewähren, können wir ohne ausdrücklich erklärten Widerspruch des gesetzlichen Vertreters oder Aufsichtspflichtigen von dessen Zustimmung mit dem Besuch bei uns ausgehen. Bei Vorliegen einer solchen Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen.
Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Leitung von Linzgau Alpakas/Jürgen Pfeifer, vertreten durch Rosina Pfeifer oder das Aufsichtspersonal, kann den Abschluss eines Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson abhängig machen. Die Aufsichtsperson trifft, neben den einzelnen Gruppenmitgliedern, eine selbstständige Pflicht, auf die Einhaltung unserer AGB durch die Gruppenmitglieder hinzuwirken. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere ein Verweis von Linzgau Alpakas/Jürgen Pfeifer, können mit rechtlicher Wirkung gegen die einzelnen Gruppenmitglieder an die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden.
§ 2 Zutritt
§2.1 Zutrittsvoraussetzungen
Der Aufenthalt auf unserem Gelände ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener auf unserem Gelände und den Weiden aufhalten.
§2.2 Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug
Linzgau Alpakas/Jürgen Pfeifer ist eine private Einrichtung, ein allgemeiner Zugangsanspruch besteht nicht. Der Zugang zu unserem Gelände kann daher vor Vertragsabschluss ohne Begründung, insbesondere aber für Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, verweigert werden. Wenn die begründete Annahme besteht, dass von diesen Personen eine Störung oder Gefährdung der Tiere, anderer Besucher oder unserer Einrichtungen ausgeht oder eine Eigengefährdung zu befürchten ist, können diese auch aus einer laufenden Veranstaltung verwiesen werden.
§2.3 Hunde
Hunde sind auf unserem Gelände und bei unseren Touren nicht erlaubt, da diese den Ablauf und die Sicherheit bei unseren Veranstaltungen stören könnten.
§ 3 Sicherheit
Die Benutzung unserer Einrichtungen sowie der Umgang mit unseren Alpakas erfolgt, unbeschadet unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, auf eigene Gefahr. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindergruppen, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden verursacht werden bzw. durch diese entstehen. Der Aufenthalt in unseren Einrichtungen und den Wiesen sowie während unseren Alpaka-Spaziergängen/Alpaka-Touren/Alpaka-Wanderungen, Fotoshootings, Erlebnissen und anderen Angeboten geschieht auf eigene Gefahr. Der Besuch unserer Einrichtungen erfolgt nur nach unserer Genehmigung und mit unserer Begleitung. Eltern haften für ihre Kinder.
§ 4 Füttern und Streicheln von Tieren
Das Füttern und Streicheln unserer Alpakas ist den Besuchern nur im Rahmen einer Führung oder auf einer geführten Tour gestattet. Den Tieren darf nichts gefüttert werden.
§ 5 Veranstaltungen und Erlebnistouren
Hiermit möchten wir Sie auf die besonderen Gefahren beim Wandern hinweisen. In unberührten Naturlandschaften kann es zu besonderen Gefahrensituationen kommen: Wetterumschwünge, Verletzungen usw. Auch kann es im Falle von Verletzungen länger dauern, bis Hilfe von außen kommen kann. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Touren bei Gewitter oder Gewittermeldungen, Stürmen, starkem Regen oder Schneefall und Glatteis auch kurzfristig abzusagen. Sollte für den Fall längerer, extremer Wettervorhersage die Spaziergänge/Touren/Wanderunen nicht stattfinden können oder abgebrochen werden müssen, werden wir einen Ersatztermin oder eine andere Variante anbieten. Jeder Gast ist selbst für die richtige Kleidung und Schuhwerk verantwortlich. Verletzungen durch nicht passende oder ungeeignete Schuhe gehen zu Lasten des Gastes. Erfolgt eine Absage der Tour durch den Gast spätestens 10 Tage vor dem vereinbarten Termin erhalten Sie einen Gutschein über den gebuchten Betrag, der zeitnah innerhalb eines Jahres eingelöst werden muß. Bei einer späteren Absage kann nicht mehr umgebucht werden. Es fällt dann der volle Buchungsbetrag an, ebenso bei Nichterscheinen des Gastes. Wird eine Tour seitens des Gastes, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen, wird die angefangene Tour dennoch berechnet. Linzgau Alpakas/Jürgen Pfeifer behält sich bei allen Angeboten von Linzgau Alpakas/Jürgen Pfeifer alle Rechte zur Absage und Verschiebung sowie den Ausschluss von Personen auch während des Spaziergangs/der Tour/des Fotoshootings/ der Veranstaltung/des Erlebnisses vor. Weiter sind wir berechtigt, Personen, die unserer Ansicht nach ihre eigene, die Sicherheit anderer Gäste oder unserer Tiere gefährden, vom Programm ohne Kostenersatz auszuschließen.
§ 6 Verlust von Gegenständen
Wir können keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Besucher übernehmen. Für mitgeführtes Gepäck und mitgeführte und abgestellte Gegenstände wird auch dann keine Haftung übernommen, wenn das Abstellen mit Zustimmung oder Kenntnis von uns erfolgt.
§ 7 Schadensmeldungen
Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen bei Linzgau Alpakas/Jürgen Pfeifer anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
§ 8 Fotografieren und Filmen
Es ist schön, wenn Sie viele Aufnahmen für Ihre privaten Zwecke machen. Aufnahmen für Veröffentlichungen und gewerbliche Nutzung bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
§ 9 Gutscheine und Tickets
Gutscheine können innerhalb drei Jahre ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich!
Tickets sind nicht umbuchbar. Bei Nicht-Erscheinen verfällt das Ticket ersatzlos. Bei Absage 1-7 Tage vor Termin wird eine Stornogebühr von 50 % fällig. Bei Absage am Buchungstag werden 100 % fällig.
§ 10 Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bleibt Linzgau Alpakas/Jürgen Pfeifer vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten und für alle Rechtsansprüche ist der Sitz der Linzgau Alpakas/Jürgen Pfeifer. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedienungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, behalten wir uns vor, unsere Veranstaltungen bei Gefahr oder höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen zu beenden. Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit möglich nach erbracht. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt oder erstattet. Die Teilnahme an unseren Spaziergängen/Wanderungen/Touren/Fotoshooting/Erlebnisse und Veranstaltungen erfolgt immer nur unter Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne gesonderte Einwilligung!